Grundsätzlich ist vor Errichtung oder Abbruch von baulichen Anlagen ein Baugenehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren zu durchlaufen. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Je größer und komplexer, desto umfangreicher wird die Anlage von der Baurechtsbehörde geprüft.