Bauordnungsrecht

Was ist Bauordnungsrecht...

Das Bauordnungsrecht gewährleistet durch konkrete baulich-technische Anforderungen an bauliche Anlagen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen und insbesondere, dass Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.

... und was nicht?

In der Landesbauordnung (LBO) sind die Aufgaben der am Bau Beteiligten und der Baurechtsbehörden festgelegt; sie bestimmt auch die Regelungen für die Verfahren, die bei der Errichtung baulicher Anlagen gelten und legt fest, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Schwerpunkte des Bauordnungsrechts sind:

  • die Anforderungen an das Grundstück und seine Bebauung (zum Beispiel Abstandsflächen, verkehrsmäßige Erschließung)
  • die Anforderungen an einzelne Räume, Wohnungen und besondere Anlagen (zum Beispiel Stellplätze)
  • grundsätzliche Anforderungen an die Ausführung baulicher Anlagen und der wichtigsten Gebäudeteile (zum Beispiel Standsicherheit, Verkehrssicherheit, Brandschutz).