Einheitlichen Rahmen schaffen

Bauplanungsrecht

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Einheitlichen Rahmen schaffen Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des Städtebaus. Dabei sind drei wesentliche Regelungsbereiche zu unterscheiden:

  • die Bauleitplanung,
  • die Zulässigkeit von Vorhaben und
  • die Bodenordnung.

Die wesentlichen rechtlichen Vorschriften hierfür enthalten das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

 Bauleitplanung

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das maßgebliche Planungsinstrument des Städtebaurechts. Sie ist Aufgabe der Kommunen.

 Zulässigkeit von Vorhaben

Zulässigkeit von Vorhaben

Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich sowohl nach dem Baugesetzbuch als auch der Landesbauordnung BW.

 Bodenordnung

Bodenordnung

Gute Stadtentwicklung braucht sinnvolle Baulandzuschnitte. Die Bodenordnung sorgt für gut nutzbare Grundstücke.