Jedes Denkmal ist ein einzigartiges Zeugnis unserer Geschichte.
Der Denkmalschutz sorgt dafür, dass sie bleiben und uns weiterhin von unseren Wurzeln erzählen können. Zu dem unschätzbaren Erbe Baden-Württembergs mit seinen rund 90.000 Bau- und Kunstdenkmalen und 26.000 archäologischen Denkmalen gehören auch die insgesamt sieben UNESCO-Welterbestätten, die die außergewöhnliche kulturelle und historische Bedeutung des Landes für die gesamte Menschheit belegen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart sind die Hüter dieses wertvollen Erbes und unterstützen die Denkmalschutzbehörden im ganzen Land.
Sie sind Denkmalbesitzer oder möchten einer werden?
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Kulturdenkmals sind, ein denkmalgeschütztes Gebäude erwerben oder gar geerbt haben, besitzen Sie mehr als nur ein Objekt mit materiellem Wert. Kulturdenkmale sind lebendige Geschichtszeugnisse, die für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land von Erinnerungswert sind. Die Erhaltung dieser Denkmale liegt im öffentlichen Interesse und hat in Baden-Württemberg sogar Verfassungsrang. Als Eigentümerin oder Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihr Denkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln (§ 6 Denkmalschutzgesetz).
Umbauen mit Fingerspitzengefühl: So gehen Sie vor
Sie möchten Ihr Kulturdenkmal umgestalten? Keine Sorge, Sie werden nicht allein gelassen. Der erste Schritt führt Sie ins Rathaus oder Landratsamt, genauer gesagt zum Bauamt, das auch untere Denkmalschutzbehörde ist. Dort erfahren Sie, dass Ihr Gebäude in der sogenannten Denkmalliste verzeichnet ist – einer Liste, die von Fachleuten der Denkmalpflege geführt wird.
Eine Denkmal-Sanierung ist oftmals eine Aufgabe für Profis. Suchen Sie sich eine Architektin oder einen Architekten, der Erfahrung mit historischen Gebäuden hat und dem Sie vertrauen. Im nächsten Schritt steht ein gemeinsamer Termin mit den Denkmalbehörden an. Die Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für Denkmalpflege beraten Sie gerne und kostenfrei.
Die Denkmalpflegerin oder der Denkmalpfleger wird Ihnen die besonderen Qualitäten Ihres Gebäudes erläutern, die es zu einem Kulturdenkmal machen. Es wird festgehalten, was bei einem Umbau unbedingt erhalten bleiben muss.
Sie als Bauherr schildern Ihre Wünsche und Anforderungen an Ihr Gebäude. Gemeinsam entwickeln der Architekt und erfahrene Baufachleute eine Planung, die denkmalschutzrechtlich verträglich ist. Die Denkmalpfleger prüfen die Pläne sorgfältig, um sicherzustellen, dass die historische Bausubstanz geschont und das äußere Erscheinungsbild des Denkmals möglichst bewahrt wird.
Nachdem alles geprüft ist, kann die die denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden. Nun stellt sich die Frage der Finanzierung.
Ihr Architekt kann Ihnen erste Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten geben. Die Denkmalschutzbehörde informiert Sie über mögliche Steuerabschreibungen und staatliche Förderprogramme. Die Denkmalpflege berät Sie zu Zuschüssen für die Erhaltung und Pflege Ihres Kulturdenkmals und erklärt Ihnen die notwendigen Schritte für die Antragstellung.
Sobald die Genehmigung vorliegt und die Finanzierung gesichert ist, können die Arbeiten beginnen.
Schutz des archäologischen Erbe und seine Verfahren

Tief unter unseren Füßen liegt ein einzigartiges Archiv der Menschheitsgeschichte: archäologische Funde und Bodendenkmale. Diese Spuren menschlichen Daseins – seien es alte Siedlungen, Gräber, Werkzeuge oder Alltagsgegenstände – sind unwiederbringlich und erzählen uns von den Lebensweisen unserer Vorfahren über Jahrtausende hinweg. Die Archäologische Denkmalpflege trägt die immense Verantwortung, dieses kulturelle Gedächtnis zu schützen und für zukünftige Generationen sowie die Forschung zu bewahren. Denn nur so können wir auch morgen noch Fragen an unsere Vergangenheit stellen und daraus lernen.
Wer kümmert sich um die Archäologie in Baden-Württemberg?
Die Fachkompetenz der Archäologischen Denkmalpflege ist zentral im Regierungspräsidium Stuttgart verankert, genauer Im Landesamt für Denkmalpflege. Es entwickelt die landesweiten strategischen Leitlinien und Konzepte für den Umgang mit archäologischen Denkmalen und bietet spezialisierte technische und naturwissenschaftliche Dienstleistungen an. .
Wie die Archäologische Denkmalpflege vorgeht
Um unser verborgenes Erbe zu schützen, werden Bodendenkmale zunächst mit modernen Methoden aufgespürt und systematisch in Denkmallisten erfasst. Dabei wird ihre Bedeutung beurteilt. Ein entscheidender Punkt ist die frühzeitige Einbindung in Planungsprozesse, wie beispielsweise bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Hier arbeitet die Archäologische Denkmalpflege eng mit Kommunen und anderen Beteiligten zusammen, um den Erhalt der Bodendenkmale vor Ort sicherzustellen.
Ist ein direkter Erhalt im Boden nicht möglich – etwa, weil ein Bauvorhaben unumgänglich ist – wird eine sogenannte Rettungsgrabung durchgeführt. Dies bedeutet, dass das "Archiv im Boden" unter streng wissenschaftlichen Kriterien ausgegraben, dokumentiert und die Erkenntnisse gesichert werden, bevor die Bautätigkeit beginnt. Alle gefundenen Objekte werden sorgfältig dokumentiert, anschließend restauriert und konserviert. Sie finden ihren Weg in das Zentrale Fundarchiv in Rastatt, wo sie für die weitere Forschung aufbewahrt und für Ausstellungen zugänglich gemacht werden.
Diese umfassende Herangehensweise gewährleistet, dass jede Form menschlichen Handelns – von der Steinzeit bis in die jüngere Vergangenheit – erforscht und der Öffentlichkeit anschaulich präsentiert werden kann. Ob es sich um prähistorische Siedlungsspuren, mittelalterliche Burgen oder neuzeitliche Industrieanlagen handelt: die Archäologie trägt entscheidend zum Verständnis unserer Geschichte bei.
Ein Beispiel aus der Praxis: Archäologie im Baugebiet
Stellen Sie sich vor, eine Gemeinde plant ein neues Wohngebiet auf einer bisherigen Ackerfläche. Bevor dort die ersten Häuser entstehen, schreibt das Baugesetzbuch vor, dass alle "Träger öffentlicher Belange" anzuhören sind. Dazu gehört auch die Archäologische Denkmalpflege.
Die Fachleute der Denkmalpflege prüfen die Pläne genau. Vielleicht zeigen Luftbilder bereits Auffälligkeiten, oder die internen Denkmallisten – in denen über Jahre gesammelte Informationen hinterlegt sind – weisen auf archäologische Funde in diesem Bereich hin. In ihrer Stellungnahme informieren die Archäologen die Gemeinde über die zu erwartenden Befunde. Oft wird dann eine archäologische Prospektion empfohlen. Dabei wird die oberste Bodenschicht vorsichtig abgetragen, um den Zustand und die Ausdehnung möglicher Bodendenkmale zu erkennen.
Nun stellt sich die wichtige Frage: Muss alles ausgegraben werden? Das Denkmalschutzgesetz legt fest, dass die Spuren unserer Vorfahren im Boden grundsätzlich zu bewahren und zu schützen sind. Gemeinsam mit der Gemeinde wird entschieden: Sind die archäologischen Kulturdenkmale von herausragender Bedeutung, kann dies sogar bedeuten, dass das Baugebiet verlegt oder verkleinert wird. Ist das Bauvorhaben jedoch unumgänglich, beginnt die Rettungsgrabung. Ein Grabungsteam dokumentiert wissenschaftlich alles im Boden Gefundene mittels Zeichnungen, Fotos und Vermessungen, bevor es dauerhaft verloren geht. Die geborgenen Funde werden im Anschluss restauriert und stehen der Forschung sowie der Öffentlichkeit, etwa in Ausstellungen, zur Verfügung.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass wertvolle Einblicke in unsere Vergangenheit nicht verloren gehen, sondern Teil unseres gemeinsamen Wissens werden.
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Oberste Denkmalschutzbehörde: Denkmalschutz: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
