Wo und was darf gebaut werden?

Zulässigkeit von Vorhaben

Bauen im Rahmen der Gesetze

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Wo und was darf gebaut werden? Zulässigkeit von Vorhaben

Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich zunächst zum einen nach dem bundeseinheitlichen Bauplanungsrecht des Baugesetzbuchs (BauGB), sowie nach dem Bauordnungsrecht der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg. 

Hier erfahren Sie mehr über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben.

Hinweis: Natürlich sind weitere Gesetze wie etwa zu Denkmalschutz, Naturschutz, Wasserhaushalt oder Immissionsschutz ebenfalls zu beachten.

Bauplanungsrecht: Übersicht