Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich zunächst zum einen nach dem bundeseinheitlichen Bauplanungsrecht des Baugesetzbuchs (BauGB), sowie nach dem Bauordnungsrecht der Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg.
Hier erfahren Sie mehr über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben.
Hinweis: Natürlich sind weitere Gesetze wie etwa zu Denkmalschutz, Naturschutz, Wasserhaushalt oder Immissionsschutz ebenfalls zu beachten.




