Erleichterungen zugunsten von Wohnraum

BauGB Novelle 2025: der sog. "Bau-Turbo"

Gestaltungsspielraum und Gestaltungsauftrag für Kommunen

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Erleichterungen zugunsten von Wohnraum BauGB Novelle 2025: der sog. "Bau-Turbo"

Am 30. Oktober 2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ – der sog. „Bau-Turbo“ – in Kraft getreten, mit dem verschiedene Regelungsänderungen in das Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen wurden.

Die wichtigsten Änderungen der Gesetzesnovelle im Überblick:

  • Aufnahme einer temporären Sonderregelung in das BauGB, die befristet bis Ende 2030 bei der Zulassung von Wohnbauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften oder bauleitplanerischen Festsetzungen ermöglicht. Dies kann die Schaffung von Wohnraum ohne vorherige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans ermöglichen. Zu beachten sind dabei insbesondere Maßgaben des Umweltschutzes und nachbarliche Interessen.
  • Erleichterte Nachverdichtung im Innenbereich, indem die Möglichkeit, zugunsten des Wohnungsbaus von Festsetzungen eines Bebauungsplans zu befreien oder im unbeplanten Innenbereich auch Wohngebäude errichten zu können, die sich nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügen, erweitert wird. Dies ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen z. B. eine nachträgliche Aufstockung von Gebäuden oder die Bebauung von Hinterliegergrundstücken.
  • Erleichterte Durchmischung von Quartieren, indem Gemeinden im Bebauungsplan von restriktiven Immissionsrichtwerten zum Lärmschutz abweichen können, etwa durch die Festsetzung von Innenraumpegeln. Dadurch kann eine Wohnbebauung auch in der Nachbarschaft zu emittierenden Gewerbebetrieben ermöglicht werden.
  • Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung: Bestimmte Vorhaben können nur mit Zustimmung der Standortgemeinde zugelassen werden, die dazu prüft, ob das Vorhaben mit ihren städtebaulichen Vorstellungen vereinbar ist. Die Zustimmung kann auch unter der Bedingung erteilt werden, dass sich der Vorhabenträger zur Einhaltung bestimmter städtebaulicher Anforderungen verpflichtet.

Der Bau-Turbo kann somit einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Wohnungsbaus leisten. Er eröffnet zum einen neue Möglichkeiten für die Nachverdichtung und Umnutzung im Innenbereich und ermöglicht zum anderen den Verzicht auf ein oftmals erforderliches zeitaufwändiges Bauleitplanverfahren. Damit kann er insbesondere in urbanen Räumen zu einer Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen, die allerdings maßgeblich von der konkreten Umsetzung durch Kommunen und untere Baurechtsbehörden abhängen wird.  

Informationen zum Bau-Turbo:

Weitere Informationen zur Anwendung der Neuregelungen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter folgendem Link: FAQ zum Bau-Turbo (Öffnet in neuem Fenster)

Den derzeit in Erstellung befindlichen Muster-Einführungserlass der Fachkommission Städtebau zum „Bau-Turbo“ finden Sie zeitnah ebenfalls hier.

(Stand dieser Informationen: 30.10.2025)

 

Bauplanungsrecht: Übersicht