Schnellere und effizientere Verfahren:
Das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) ist ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung im Land. Damit können Antragsteller und Behörden künftig das komplette Verfahren medienbruchfrei durchlaufen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 8. November 2023 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Damit wurde der Weg zum Virtuellen Bauamt frei.
Die entsprechenden Änderungen der Landesbauordnung sind am 25. November 2023 in Kraft getreten und gelten bundesweit als vorbildhaft. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat dem Land Baden-Württemberg dafür am 4. Juni 2025 den erstmals verliehenen Preis „Ausgezeichnet geregelt“ verliehen.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die digitale Einreichung von Bauanträgen verpflichtend.