: 01 Gemeinsames Vorbereiten des Antrags

Der Antrag wird in gemeinsamer Abstimmung von der Bauherrschaft, deren Vertretung, den bauvorgabeberechtigten Personen (z.B. Architekten, Bauingenieure) sowie den zuständigen Fachplanerinnen und Fachplanern vorbereitet

Bei ViBa arbeiten alle Beteiligten zusammen an einem Antrag. Die Plattform ist kollaborativ aufgebaut, sodass mehrere Beteiligte im Vorgangsraum denselben Antrag bearbeiten können. So können keine Missverständnisse aufgrund von unterschiedlichen Sachständen bzw. Versionen entstehen.

Der Antrag wird im Internet Browser ausgefüllt. Hierbei werden die notwendigen Themenbereiche durchlaufen. Die Daten werden nach jeder Feldeingabe zwischengespeichert, sodass bei einer Unterbrechung keine Daten verloren gehen. Mit der Hinweis-Funktion werden noch offen Punkte aufgezeigt. Anlagen (z.B. Lageplan, Bauzeichnung, etc.) werden im PDF Format hochgeladen. Wird der Antrag mit verschiedenen Rollen erstellt, dann ist eine mehrfache Freizeichnung des Antrags eingerichtet. So müssen zum Beispiel der Bauherr und der Entwurfsverfasser beide freizeichnen, bevor der Antrag eingereicht werden kann.

Nach der Einreichung wird der Antrag für die untere Baurechtsbehörde sichtbar. Sie kann ebenfalls über ViBa BW externe und interne Stellen (z.B. Ämter andere Gemeinden oder das eigene Umweltamt) am Antragsprozess beteiligen und um eine Stellungnahme bitten. Die Tätigkeit „Stellungnahme anfordern“ wird im Vorgangsraum durchgeführt und die beteiligte Stelle bekommt über den Vorgangsraum die notwendigen Informationen. Die Nutzer der beteiligten Stellen werden vorab eingerichtet und schicken über den Vorgangsraum Ihre Stellungnahme an die untere Baurechtsbehörde zurück.

Die untere Baurechtsbehörde kann im Bearbeitungsprozess den Status ändern (z.B. Nachforderung gestellt, in Prüfung, Gebühr erhoben, etc.). Dieser Status wird dem Antragsteller angezeigt und er kann dadurch den Bearbeitungsstand erkennen.

Der Sachbearbeiter kann Nachrichten an den Antragsteller über den Vorgangsraum senden, z.B. für die Nachforderung von Dokumenten. Der Antragsteller erhält diese Nachrichten in sein interoperables Postfach seines Nutzerkontos und kann darüber die Antwort zurücksenden. Der Sachbearbeiter erhält die Antwort direkt zugeordnet zum spezifischen Vorgang.

Der Zugang zum Virtuellen Bauamt ist vollständig kostenfrei.

Eine Anmeldung mit einem qualifizierten Nutzerkonto ist erforderlich. Dadurch werden die im Papierantrag üblichen Unterschriften ersetzt.