(Unechte) Bauvoranfrage
Mit einer Bauvoranfrage können einzelne Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben bereits vor Einreichung des Bauantrags rechtsverbindlich geklärt werden. Die Bauvoranfrage führt zu einem Bauvorbescheid, in dem die Baurechtsbehörde über die gestellte Frage verbindlich entscheidet.
Ein Bauvorbescheid bestätigt für die Dauer von drei Jahren die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf die geprüfte Fragestellung und bindet die Entscheidung der Baurechtsbehörde in einem eventuell folgenden Baugenehmigungsverfahren.
Eine Bauvoranfrage ist auch für verfahrensfreie Vorhaben möglich. Auch wenn bei verfahrensfreien Vorhaben kein Kenntnisgabe- oder Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, kann hierfür eine sogenannte „unechte Bauvoranfrage“ gestellt werden.
Mit ihr können rechtliche Fragen zu verfahrensfreien Vorhaben rechtsverbindlich geklärt werden.
Die erforderlichen Bauvorlagen werden vom Bauherrn elektronisch über den bereitgestellten Onlinedienst der zuständigen Baurechtsbehörde (in der Regel über das Virtuelle Bauamt) eingereicht.
Die Baurechtsbehörde prüft, ob der Antrag einen konkreten Bezug zum Vorhaben hat und ausreichend klar formuliert ist. Ist dies der Fall, wird die gestellte Frage geprüft und gegebenenfalls werden weitere Stellen beteiligt, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt wird.
Nach Abschluss der Prüfung trifft die Baurechtsbehörde eine Entscheidung:
Die Bauvoranfrage wird positiv oder negativ verbeschieden.
Ein positiver Bauvorbescheid berechtigt jedoch nicht dazu, mit dem Bau zu beginnen.
Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist hierfür weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich.
Es sind alle Bauvorlagen einzureichen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Im Zweifel sollte vorab mit der Baurechtsbehörde abgestimmt werden, welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.