(Unechte) Bauvoranfrage

Mit einer Bauvoranfrage können einzelne Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben bereits vor Einreichung des Bauantrags rechtsverbindlich geklärt werden. Die Bauvoranfrage führt zu einem Bauvorbescheid, in dem die Baurechtsbehörde über die gestellte Frage verbindlich entscheidet.

Ein Bauvorbescheid bestätigt für die Dauer von drei Jahren die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf die geprüfte Fragestellung und bindet die Entscheidung der Baurechtsbehörde in einem eventuell folgenden Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist auch für verfahrensfreie Vorhaben möglich. Auch wenn bei verfahrensfreien Vorhaben kein Kenntnisgabe- oder Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, kann hierfür eine sogenannte „unechte Bauvoranfrage“ gestellt werden.
Mit ihr können rechtliche Fragen zu verfahrensfreien Vorhaben rechtsverbindlich geklärt werden.