Sicherheit

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 Sicherheit

Bauliche Anlagen müssen sicher begangen und genutzt werden können: Gegenstände dürfen nicht auf Personen fallen (Schneefanggitter, keine losen Dachziegel, Befestigung und Bruchsicherheit von Überkopfverglasung) und Treppen müssen sicher begehbar sein.

Zur Konkretisierung der Anforderung an Treppen wurde DIN 18065 mit Anlage als Technische Baubestimmung bekanntgemacht.

Anforderungen an die Baustelle

Der sichere Baustellenbetrieb ist Aufgabe jedes dort Tätigen (Unternehmer, Bauleiter, Entwurfsverfasser) in seinem Zuständigkeitsfeld. Bei größeren Baustellen gibt es Anforderungen gemäß der Baustellenverordnung, deren bekanntestes Dokument der „Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan“ ist.