16. März 2026

Neubekanntmachung der Landesbauordnung

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg wurde am 15. April 2026 im GBl. Nr. 44 bekanntgemacht.

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16. März 2026 Neubekanntmachung der Landesbauordnung

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg wurde am 15. April 2026 im GBl. Nr. 44 bekanntgemacht. Grundlage dafür ist Artikel 6 des Gesetzes für das schnellere Bauen vom 18. März 2025 (GBl. 2025 Nr. 25). Sinn und Zweck der Neubekanntmachung ist es, redaktionelle Fehler zu korrigieren und Angaben (bspw. „Abs.“, „S.“, „Nr.“) im Wortlaut zu vereinheitlichen. Zudem wird die neu bekanntgemachte Fassung vom 16. März 2026 die bisherige Fassung vom 5. März 2010 ersetzen. Die bisherige Paragraphenfolge bleibt dabei unverändert.