Das KomRegBefrG eröffnet Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen, die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden und Landkreise und der Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden erlassen wurden.
Wird eine Genehmigung erteilt oder gilt sie als erteilt, so macht das zuständige Ministerium dies unter Bezeichnung der Regelungen, die Gegenstände der Befreiung sind, und des Zeitraums der Erprobung im Gemeinsamen Amtsblatt bekannt. Das Gemeinsame Amtsblatt kann über das Landesrecht BW abgerufen werden.
Bitte informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Gemeinde über genehmigten Abweichungen, die das Bauordnungsrechts betreffen.
Allgemeine Informationen zum Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz finden Sie auf der Homepage des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen.
